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Terminsankündigung

Datum: 25.04.2016

Kurzbeschreibung: 

Die Rechtsvorgängerin der Beklagten, ein Geothermieunternehmen, hatte im Jahr 2008 von der Klägerin, der Gemeinde Brühl, mehrere Grundstücke gepachtet, um diese für Geothermiebohrungen zu nutzen. Die Klägerin verlangt die Herausgabe der Grundstücke und beruft sich auf das vereinbarte Ende der Pachtzeit. Das Landgericht Mannheim hat die Beklagte zur Herausgabe der Grundstücke verurteilt.

Über die Berufung der Beklagten gegen diese Entscheidung wird in folgendem Termin mündlich verhandelt:

 

Mittwoch 27.04.2016 9.30 Uhr Saal I, 1. OG
Aktenzeichen 6 U 11/14
Oberlandesgericht Karlsruhe, Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe

 

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