Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der Klagen, Anträge auf einstweiligen Rechtschutz, Beschwerden und sonstigen Sachen, auf die einzelnen Spruchkörper (Kammern) des Sozialgerichts wird durch das Präsidium nach allgemeinen Gesichtspunkten im Geschäftsverteilungsplan beschlossen. Der Geschäftsverteilungsplan enthält auch Bestimmungen über die personelle Besetzung der Kammern. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richterinnen und Richter. Es wird von allen Richterinnen und Richtern des Gerichts gewählt.
Das Präsidium teilt außerdem die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (Laienrichter) den Kammern im Voraus für jedes Geschäftsjahr zu. Es stellt auch die Reihenfolge fest, in der sie zu den Verhandlungen herangezogen werden. Ein Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist vorher zu hören, ebenso vor der Geschäftsverteilung. Dieser Ausschuß wird regelmäßig von den amtierenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern gewählt.
Die 14 Kammern des Sozialgerichts Ulm sind unter anderem für folgende Sachgebiete zuständig:
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1. Kammer Arbeitslosenversicherung |
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2. Kammer Gesetzliche Unfallversicherung |
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3. Kammer Gesetzliche Rentenversicherung |
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4. Kammer Gesetzliche Rentenversicherung |
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5. Kammer Gesetzliche Krankenversicherung |
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6. Kammer Gesetzliche Rentenversicherung |
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7. Kammer Gesetzliche Rentenversicherung |
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8. Kammer Gesetzliche Rentenversicherung |
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9. Kammer Gesetzliche Unfallversicherung |
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10. Kammer Gesetzliche Rentenversicherung |
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11. Kammer Gesetzliche Rentenversicherung |
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12. Kammer Gesetzliche Rentenversicherung |
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13. Kammer Gesetzliche Rentenversicherung |
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14. Kammer Gesetzliche Rentenversicherung |
Der vollständige und verbindliche Geschäftsverteilungsplan kann bei der Leitung des Sozialgerichts Ulm eingesehen werden.
